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Check Up: (Checkup)

Check Up (engl.) ist definiert als „a physical examination“, was man sinnvoll übersetzen kann als „Umfangreiche medizinische Vorsorgeuntersuchung“. Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Jahre einen Anspruch auf einen Check Up 35. Dieser Vorsorgecheck beinhaltet allerdings nur wenige Untersuchungen und entspricht deshalb in keinster Weise einem kompletten Check Up. Neben der Erhebung der Anamnese (medizinische Vorgeschichte des Patienten) und einer körperlichen Untersuchung gehören nur die Bestimmung des Blutzuckers, des Cholesterins und ein Urinharnstreifentest dazu. Selbst so wichtige Basisuntersuchungen wie ein EKG oder eine Lungenfunktion gehören beim Check Up für gesetzlich Versicherte nicht dazu.

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