Kann ich mit der Seniorentrainer-Ausbildung mit Krankenkassen abrechnen?
Ja, wenn du über einen Abschluss eines staatlich anerkannten Bewegungsberufs verfügst, kann du nach Abschluss unserer Seniorentraining-Ausbildung Kurskonzepte für Senioren gemäß §20 anbieten bzw. eine entsprechende Zulassung bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) beantragen.
Staatlich anerkannte Bewegungsberufe sind:
- Sportwissenschaftler (Abschlusse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
- Krankengymnasten / Physiotherapeuten
- Sport- und Gymnastiklehrer
- Ärzte
Wird ein beantrages Kurskonzept von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) genehmigt wird, ermöglicht dieses einen Abrechnung der Kursteilnehmer über die Krankenkassen.