Steuern sparen

„Bilde dich fort und spare Steuern.“
Die Kosten für deine berufliche Weiterbildung sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei deiner Steuerklärung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Diese Möglichkeit steht dir jederzeit zur Verfügung und muss nicht vorher beantragt werden. Sprich am besten mit deinem Steuerberater oder mit dem Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt über die Höhe der Abzüge. Es lohnt sich!

Zu den Kosten, welche du steuerlich geltend machen kannst, zählen Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Seminargebühren, Fachliteratur, Kosten für Fahrten zu den Präsenzphasen, Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software), Übernachtungskosten (bei Präsenzteilnahme), Verpflegungskosten (bei Präsenzteilnahme) und Arbeitsgemeinschaften. Eine Bescheinigung über deine gezahlten Lehrgangsgebühren stellen wir dir jederzeit gerne aus.