Aufstiegs-BAföG

Förderung durch Aufstiegs-BAföGFür Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung besteht die Möglichkeit, eine staatliche finanzielle Förderung in Form des Aufstiegs-BAföGs in Anspruch zu nehmen. Gewährt wird diese Finanzierung, mit der du die anfallenden Weiterbildungskosten und Prüfungsgebühren tragen kannst, nach den Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) durch Bund und Länder.

Das Aufstiegs-BAföG, auch als Meister-BAföG bekannt, setzt sich aus einem Zuschuss sowie einem zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen. Finanzierbar sind Aufwendungen für die Teilnahme an einer Fortbildung sowie Gebühren für die Prüfungsanmeldung. Mit dem Zuschuss der AFBG-Förderung kannst du bis zu 50 % der Gesamtkosten für eine Weiterbildung finanzieren. Der restliche Betrag wird über das Darlehen der KfW gefördert. Die Vergabe des AFBG-BAföGs erfolgt unabhängig von deinem Lebensalter, Einkommen und Vermögen.

Aufstiegsbafög

Als Voraussetzung muss lediglich ein Berufsabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation vorhanden sein, auch Berufspraxis ist üblicherweise erforderlich. Schließt du die Fortbildung erfolgreich ab, profitierst du von einem Erlass des Darlehens von bis zu 50 % und hast somit lediglich einen Eingenanteil von 25 %.

Wenn du dich näher über die Förderung gemäß AFBG informieren möchtest, stehen wir dir gerne mit hilfreichen Informationen und Unterstützung zur Seite!


Änderungen des Aufstiegs-BAföGs in 2020

Seit dem 01.08.2020 trat eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Für Weiterbidlungsteilnehmer, die das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen, gilt seither Folgendes:

  • Der Zuschussanteil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wurde von 40 % auf 50 % erhöht.
  • Der Darlehenserlass bei Bestehen der IHK-Prüfung wurde ebenfalls von 40 % auf 50 % erhöht.

Für Lehrgangsteilnemer, die ihre Weiterbildung vor dem 01.08.2020 begonnen haben, gelten die bis zum 31.07.2020 gültigen Förderrichtlinien (Zuschussanteil 40%). Lehrgangsteilnehmer die ihre Weiterbildung ab dem 01.08.2020 starten werden nach dem neu geltendem Recht gefördert.


Welche Weiterbildungen sind laut AFBG förderungsfähig?

Über das Meister-BAföG kann eine Vielzahl an Weiterbildungen gefördert werden. Darunter fallen vor allem die klassischen Aufstiegsfortbildungen, die auf einen Abschluss als Fachwirt oder Betriebswirt abzielen, sowie Qualifikationen als Erzieher, Meister oder Techniker.

Die Unterstützung erfolgt für weiterbildende Maßnahmen von privaten und öffentlichen Bildungsträgern, die auf öffentlich-rechtlich anerkannte Prüfungen vorbereiten. Grundlage hierfür sind das Berufsbildungsgesetz,die Handwerksordnung oder Regelungen im Rahmen des Bundes- und Landesrechts. Beantragt werden kann das Meister-BAföG für Vollzeit- sowie Teilzeit-Maßnahmen.

Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden aufweisen. Lehrgänge, die der ersten Fortbildungsstufe entsprechen und Berufsspezialisten ausbilden, sind nur in Teilzeitform förderungsfähig. Dafür müssen diese lediglich 200 Stunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen sind 25 Stunden an mindestens vier Wochentagen notwendig, in der Teilzeitform mindestens 18 Stunden monatlich, um für die Förderung in Frage zu kommen. Fernstudiengänge sind ebenfalls für die Förderung zulässig und werden als Teilzeitmaßnahme unterstützt.


Wer kann das Aufstiegs-BAföG erhalten?

Wer hat Anrecht auf Aufstiegs-BAföG

Ein Anspruch auf Unterstützung durch das Meister-BAföG besteht laut AFBG für alle, die sich über eine weiterbildende Maßnahme auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten möchten. Alter, Einkommen und Vermögen haben keinen Einfluss auf die Förderung!

Für den Antrag musst du nachweisen, dass du die Voraussetzungen, die für die jeweilige Prüfung bestehen, erfüllst oder eine Zulassung für die Fortbildung, die sogenannte Vorqualifikation, aufweist. Maßgeblich entscheidend sind hier die Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnung. Auch Studienabbrecher und Abiturienten ohne Ausbildungsabschluss können die Finanzierung in Anspruch nehmen, sofern eine entsprechende Berufspraxis nachgewiesen werden kann und diesbezüglich Bestimmungen in der Prüfungsordnung verankert sind. Ausländische Bewerber kommen für das BAföG gemäß AFBG in Frage, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und eine Daueraufenthaltserlaubnis bzw. bestimmte Aufenthaltstitel besitzen oder seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland wohnhaft und erwerbstätig sind.


Wie erfolgt die Förderung gemäß AFBG?

Wie erfolgt die Förderung über das Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sieht vor, dass die Förderung als Unterstützung über Bund und Länder erfolgt. Zusammengesetzt ist das Aufstiegs-BAföG aus Zuschüssen, die du nicht zurückzahlen musst, sowie aus einem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Für Vollzeitmaßnahmen umfasst die Förderung einen Unterhalts- und einen Maßnahmebeitrag, bei in Teilzeitform abgehaltenen Weiterbildungen wird nur der Maßnahmebeitrag gewährt. Dazu gehören Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren sowie, falls für den Abschluss erforderlich, Aufwendungen für ein Meister- bzw. Prüfungsstück. Weiterbildungs- und Prüfungskosten werden in einer höher von bis zu 15.000 Euro finanziert. Der Zuschuss hierfür beträgt 50 %, während der restliche Betrag mithilfe des Darlehens getragen wird. Für das Darlehen erhältst du ein Angebot der KfW, über das du innerhalb von drei Monaten einen Vertrag abschließen kannst. Ein Leistungserlass über den Rückzahlungsbetrag von insgesamt 50 % kann nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung beantragt werden.


Antrag auf Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG

Der Antrag auf Förderung deiner Weiterbildung gemäß AFBG kann online gestellt werden. Empfehlenswert ist es, vor dem Beantragen der Finanzierung eine Beratung beim Förderamt oder einer Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Gerne hilft dir unsere Studienberatung dabei, den Antrag zu stellen und die Antragsformulare und Unterlagen zusammenzustellen. Wir füllen für dich den Antrag aus und leiten dir die Kontaktdaten des zuständigen Förderamtes weiter.

Auch klären wir dich über die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG auf und sagen dir, zu welchen Terminen du welche Formulare einreichen musst. Während der Weiterbildung informieren wir dich ebenfalls zu ggf. zu unternehmenden Schritten. Um das AFBG-BAföG zu beantragen, musst du verschiedene Formulare ausfüllen. Da das Fernstudium als Teilzeit-Maßnahme gefördert wird, zählen hierzu das Formblatt A als eigentliches Antragsformular, Formblatt B mit der Bescheinigung über die Teilnahme am Fernlehrgang sowie Formblatt F, um Teilnahmenachweise einzureichen. Zur Unterstützung während der Prüfungsvorbereitung benötigst du das Formblatt G und für die Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen das Formblatt Z. Dazu kommt die Bescheinigung über die Kranken- und Pflegeversicherung.


Förderbeispiele, Formblätter und Kontaktdaten



  

Folgende Angebote unseres Schwesterunternehmens DeLSt - dem Deutschen eLearning Studieninstituts sind förderfähig:



Im Folgenden beantworten wir dir die häufigsten Fragen zum Thema Aufstiegs-BAföG

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das Meister-BAföG zu erhalten?

Wer das Meister-BAföG erhält und für welche Maßnahmen es gewährt wird, ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregelt. Keinen Einfluss auf die Erfüllung der Voraussetzungen haben Alter, Einkommen und Vermögen.

Nachweisen musst du stattdessen, dass du über eine durch das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufspraxis verfügst oder eine vergleichbare Qualifikation mitbringst. Die Aufstiegsfortbildung muss zudem auf einem höheren Niveau liegen als dein aktueller Qualifizierungsgrad und mindestens 400 Unterrichtsstunden enthalten, für Abschlüsse der ersten Fortbildungsstufe reichen 200 Stunden. Berufliche Aufstiegsfortbildungen in Teilzeitform müssen mindestens 18 Stunden im Monat umfassen und dürfen nicht länger als vier Jahre dauern.

Welche Formblätter müssen bei der Förderstelle eingereicht werden?

Um deine berufliche Aufstiegsfortbildung fördern zu lassen, stellst du deinen Antrag auf Meister-BAföG laut AFBG online.

Einzureichen sind verschiedene Formulare. Sie umfassen das hauptsächliche Antragsformular als Formblatt A, Formblatt B für die Teilnahmebescheinigung an der weiterbildenden Maßnahme, Formblatt F, der als Teilnahmenachweis für den Fernlehrgang fungiert und Formblatt G, um du dich auch während der Prüfungsvorbereitung finanziell unterstützen zu lassen. Dass Du die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung erfüllst, bestätigst du mit dem Formblatt Z. Für den Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es ein separates Formblatt.

Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Das Meister-BAföG laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz besteht aus einem Zuschuss sowie dem Darlehen der KfW.

Der Zuschussanteil kann zu Beginn der Maßnahme als kompletter Betrag ausgezahlt werden. Dieser wird vom Land direkt auf dein Konto überwiesen. Den Darlehensanteil erhältst du von der KfW. Hierüber schließt du einen Vertrag ab, anschließend werden Teilbeträge für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren monatlich auf dein Konto übertragen. Dies erfolgt 10 Kalendertage vor den Fälligkeitsterminen, die im Darlehensvertrag festgelegt wurden. Achte daher darauf, auf dem Antrag und im Vertrag über das Darlehen deine aktuelle und korrekte Bankverbindung anzugeben.

Muss man den Kredit der KfW in Anspruch nehmen?

Innerhalb einer bestimmten Frist steht es Teilnehmenden weiterbildender Maßnahmen frei, das Angebot des zinsgünstigen Darlehens in Anspruch zu nehmen. Auch kannst du wählen, ob du dieses komplett oder nur zum Teil erhalten möchtest. Nachdem du den Förderantrag beim Amt gestellt hast, leitet dieses deine Kontaktdaten an die KfW weiter, die sich mit dir in Verbindung setzt und dir ein Vertragsangebot zusenden.

Die Dauer bis zum Erhalt des Angebots kann bis zu drei Wochen umfassen, anschließend hast du drei Monate Zeit, den Vertrag abzuschließen. Sofern du Änderungen am Inhalt des Vertrags vornimmst, schickt die KfW dir ein neues Angebot zu, falls nicht, erhältst du automatisch den Höchstbetrag.

Was passiert, wenn der Lehrgangsverlauf nicht eingehalten werden kann?

Wer eine finanzielle Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erhält, ist zur regelmäßigen Teilnahme an der weiterbildenden Maßnahme verpflichtet. So stellen Bund und Länder sicher, dass die Zuschüsse zweckgerichtet eingesetzt werden.

Bei Fernlehrgängen erfolgt der entsprechende Nachweis über regelmäßige Erfolgskontrollen. Die maximale Förderdauer beträgt bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen in Teilzeitform - und somit auch bei Fernlehrgängen der AoS - vier Jahre. Wird diese überschritten, erhältst du ab diesem Zeitpunkt keine Fördergelder mehr. Die vorher erhaltenen Beträge müssen jedoch nicht zurückgezahlt werden, da die Teilnahme an der Prüfung oder deren Bestehen keine Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist.

Wann wird das Meister-BAföG ausgezahlt?

Wurde der Antrag vollständig gestellt, erhältst du die Auszahlung üblicherweise innerhalb von zehn Wochen.

Empfehlenswert ist es, das AFBG-BAföG frühzeitig zu beantragen, um Zeit zu sparen und eine Verzögerung der Bearbeitung zu vermeiden. Unter Umständen kann sich die Auszahlung dennoch etwas herauszögern. In diesem Fall hast du die Option, einen Vorschuss auf den Zuschussanteil zu erhalten. Um dies zu erzielen, reichst du den Nachweis über die Fälligkeit der Kosten ein, etwa in Form einer Rechnung oder eines Gebührenbescheids.

Wie häufig kann das Meister-BAföG beantragt werden?

Die finanzielle Unterstützung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz kann in der Regel nur einmal beantragt und gewährt werden.

Hierfür besteht jedoch eine Ausnahmeregelung: Sofern der erste über das AFBG geförderte Abschluss als Voraussetzung für die angestrebte Prüfung fungiert und die Teilnahme an dieser erst ermöglicht, ist eine erneute Förderung möglich und zulässig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bereits eine Qualifikation als Fachwirt erreicht wurde und der nächsthöhere Abschluss als IHK-Betriebswirt angestrebt wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Online-Antrags?

Den Bescheid über die Förderung durch die zuständige Behörde versendet diese meistens innerhalb von sechs Wochen nach der Antragstellung, wenn du sämtliche Unterlagen vollständig eingereicht hast.

In Ausnahmefällen kann es passieren, dass du das Schreiben erst nach zwei bis drei Monaten erhältst. Ist dies der Fall, hast du die Möglichkeit, die Vorschussregelung zu nutzen und gegen einen Nachweis der aufgetretenen Kosten eine Vorauszahlung des Zuschussanteils zu erhalten. Die Bearbeitung des Darlehensvertrags erfolgt innerhalb von bis zu drei Monaten, die Dauer hängt unter anderem davon ab, ob ggf. noch Änderungen aufgenommen werden sollen.

Muss das Meister-BAföG zurückgezahlt werden?

Der Zuschuss, der durch Bund und Länder vergeben wird, muss nicht zurückgezahlt werden.

Anders sieht dies beim Darlehen der KfW aus. Deren Rückzahlung muss nach Beendigung der beruflichen Aufstiegsfortbildung innerhalb von zehn Jahren erfolgen. Hast du die Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt, besteht die Möglichkeit, einen Erlass auf den zurückzuzahlenden Betrag zu erhalten, der 50 % des Darlehensbetrags umfasst.

Machst du dich nach der bestandenen Prüfung selbstständig oder übernimmst ein Unternehmen und beschäftigst mindestens einen Auszubildenden oder Arbeitnehmer, wird der Kreditbetrag sogar vollständig erlassen. Darüber hinaus haben Geringverdienende, Eltern oder Menschen, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern, ebenfalls die Option, eine Stundung oder einen Erlass der Rückzahlung zu erhalten.

Wann muss das BAföG gemäß Aufstiegsfortbildungsgesetz beantragt werden?

Die Antragstellung bei Fernlehrgängen kann bis zum letzten "Unterrichtstag" erfolgen.

Idealerweise solltest du die Fördergelder so früh wie möglich beantragen. Rückwirkend kann der Zuschuss allerdings nicht gewährt werden. Empfehlenswert ist es, vorher eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. Wende dich an das zuständige Amt und kontaktiere am besten auch die Studienberatung der Academy of Sports. Sie hilft dir bei der Antragsbearbeitung, füllt die Formulare für dich aus, informiert über wichtige Fristen und Termine und übermittelt dir die Kontaktdaten der Förderstelle. So erhältst du während der Antragstellung eine fachkundige und professionelle Betreuung und gehst sicher, alle relevanten Dokumente rechtzeitig einzureichen.

Welche Unterlagen und Nachweise müssen für das AFBG-BAföG eingereicht werden?

Die Angaben über die erforderlichen Bescheinigungen und Dokumente entnimmst du dem Inhalt der Antragsformulare.

Bekommst du beispielsweise Zusatzleistungen vom Staat oder von anderen Stellen wie das Arbeitslosengeld, Krankengeld oder einen Gründungszuschuss, ist dies anzugeben und mit den entsprechenden Bescheinigungen nachzuweisen. Dies muss nicht nur für bereits in Anspruch genommene Leistungen erfolgen, sondern auch für finanzielle Unterstützungen, die du beantragt, aber noch nicht erhalten hast. Weiterhin muss die Form der Weiterbildung, also Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernlehrgangsform, bescheinigt werden. Dazu kommt die Bescheinigung über die Pflege- und Krankenversicherung, Nachweise der regelmäßigen Erfolgskontrolle und Rechnungen und Gebührenbescheide über die Lehrgangs- und Prüfungskosten. Ausländische Bewerber müssen Aufenthaltstitel bzw. Arbeitsgenehmigung, Ausbildungszeugnis, Bestätigung des Arbeitgebers und Nachweise über die Höhe des Verdienstes beifügen.