Was kann eine Unternehmenssteuer auf süße Getränke bewirken?


Die britische Regierung hat im Jahr 2016 eine Zuckersteuer für industriell hergestellte Getränke angekündigt, welche am 06. April 2018 in Kraft getreten ist. Daher ist die Verbraucherschutzorganisation foodwatch e. V. der Frage nachgegangen, wie die Hersteller solcher Getränke auf die Einführung dieser Steuer reagieren bzw. inwiefern sie diesbezüglich ihre Rezepturen ändern, um der Steuer zu entgehen. Was dabei herauskam und was eine solche Unternehmenssteuer auf süße Getränke bewirken kann wird im Folgenden erläutert.

Von der Zuckersteuer betroffen sind Produkte bei denen der Zuckergehalt extra zugesetzt wird. Fruchtsäfte, die von Natur aus einen gewissen Anteil an Zucker enthalten, sind davon befreit. Es geht also um die sogenannten Softdrinks, welche mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten. Solche Getränke werden ab oben genanntem Datum mit 18 Pence pro Liter gesondert besteuert. Wenn die Softdrinks mehr als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten sind sogar 24 Pence pro Liter fällig.
Laut Recherchen von foodwatch e. V. haben die betreffenden Unternehmen die vergangenen zwei Jahre dazu genutzt, die Inhaltsstoffe und Zusammensetzung ihrer Getränke dahingehend zu überarbeiten. So senkte der Konzern Coca-Cola den Zuckergehalt seiner Produkte (für Großbritannien) „Fanta“ und „Sprite“ von 6,9 auf 4,6 bzw. von 6,6 auf 3,3 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Weitere namhafte Hersteller wie Britvic, Lucozade Ribena Suntory („Orangina“), A.G.Barr und Nestlé („San Pellegrino-Limonade“) handelten ähnlich. Weiterführend wollen die Handelsunternehmen Tesco und Lidl keine Eigenmarken mehr verkaufen, die über fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten.
Damit die Softdrinks aber möglichst ihren gewohnt süßen Geschmack beibehalten, werden von der Industrie statt Zucker nun mehr Süßstoffe zur Rezeptur hinzugefügt. Süßstoffe sind synthetische oder natürliche Stoffe, welche keine oder nur sehr wenig Energie liefern und eine enorme Süßkraft besitzen. Beispiele sind Acesulfam-K, Aspartam oder Aspartam-Acesulfam-Salz.
Jene Stoffe gelten bei moderatem Konsum zwar als gesundheitlich unbedenklich, sie sind aus verschiedenen Gründen aber auch nicht für die tägliche Ernährung zu empfehlen. Bei bestimmten Studien mit Tieren zeigten sich negative Auswirkungen auf die Gesundheit, weshalb es auch Zweifel an der Unbedenklichkeit dieser Süßstoffe gibt. Experten raten zudem davon ab diese Süßstoffe Kindern zu verabreichen, da sie eine höhere Stoffwechselaktivität als Erwachsene haben und es bis dato keine verlässlichen Angaben darüber gibt, wie viel Süßstoff für Kinder gesundheitlich unbedenklich ist.
Des Weiteren gibt es mehrere Studien die zu der Aussage kommen, dass zu viel Süßstoff- oder Light-Produkte Diabetes und Übergewicht sogar fördern statt vermindern können. Dieser Zusammenhang wird zum einen damit erklärt, dass Personen einfach größere Mengen an zuckerreduzierten Lebensmitteln und somit teilweise sogar mehr Kalorien zu sich nehmen, als wenn sie eine übliche (geringere) Menge des „normal gezuckerten“ Produkts trinken würden. Zum anderen gibt es die Theorie, dass kalorienfreie Süße den menschlichen Körper verwirrt, da er nicht gewohnt ist, dass mit süßem Geschmack keine Sättigung einhergeht. Die „fehlende“ Energie wird dem Körper dann laut Vermutung anderweitig (über Nahrung) zugeführt.
Foodwatch e. V. würde es daher viel mehr begrüßen, wenn die Getränke einen insgesamt weniger süßen Geschmack hätten anstatt dass Zucker lediglich durch Süßstoffe ausgetauscht wird. Kinder und Jugendliche können sich nämlich (wie bei Zucker) auch durch Süßstoffe an eine gewisse Süßschwelle gewöhnen. Diese Gewöhnung wiederum kann eine erhöhte Aufnahme an gesüßten Produkten begünstigen und somit zu einer insgesamt überhöhten Energieaufnahme führen.

Zusammenfassend hat die britische Gesetzgebung bewirkt, dass industriell hergestellte Softdrinks weniger Zucker enthalten und der Anteil an Süßstoffen darin gleichzeitig angestiegen ist. Die Reduzierung des Zuckergehalts kann dabei durchaus positiv bewertet werden, jedoch wirft die Erhöhung des Süßstoff-Gehalts ebenfalls Fragen und Probleme auf. Zudem wirkt die neue Rezeptur der gesüßten Getränke nicht zwingend dem Trend einer zu hohen Kalorienaufnahme sowie dem damit verbundenem Übergewicht entgegen.
Es lässt sich daher sagen, dass die Einführung einer Unternehmenssteuer auf süße Getränke nicht alle grundlegenden Problematiken der westlichen Ernährungsweise lösen kann und nicht automatisch eine Verbesserung des Ernährungsverhaltens der Bevölkerung bewirkt. Allerdings ist der Ansatz, den Zuckerkonsum zu senken, aus gesundheitswissenschaftlicher Sicht durchaus richtig und sinnvoll, um z.B. Krankheiten wie Übergewicht und Diabetes vorzubeugen.

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