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Praxis betrieblicher Gesundheitsberichterstattung

Der betriebliche Gesundheitsbericht gibt Auskunft über den Gesundheitszustand der Belegschaft und die Belastungsschwerpunkte im Unternehmen. Eine Informationsquelle sind die Analysen von Arbeitsunfähigkeitsdaten (AU-Daten) der Krankenkassen. Verglichen werden die Daten des Betriebs mit Branchen- oder Regionaldaten. Die Aussagekraft eines Gesundheitsberichts erhöht sich, wenn weitere Daten wie Erkenntnisse der Betriebsmediziner, Mitarbeiterbefragungen oder die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen hinzugezogen werden. Diese Bestandsaufnahme erleichtert es, zielgerichtet Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb zu ergreifen. Anzustreben ist die Entwicklung eines kontinuierlichen Berichtswesens.

Ganzheitliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen sollte durch eine fundierte Analyse der Ausgangssituation vorbereitet werden.Ein betrieblicher Gesundheitsbericht kann Entscheidungsträgern und Experten gezielte Informationen über Krankheiten in der Belegschaft und über Belastungen sowie Gesundheitsgefährdungen im Betrieb bieten.

Als Standardinstrument haben sich in den letzten Jahren die Arbeitsunfähigkeitsanalysen(betrieblicher Gesundheitsbericht)der Krankenkassen eingebürgert. Darin werden die Häufigkeit und Verteilung gemeldeter Krankheitsfälle im Betrieb, ihre Dauer und die dazugehörigen Krankheitsdiagnosen ausgewertet. Die Krankenkasse verknüpft diese Zahlen unter Beachtung des Datenschutzes mit Unternehmensdaten über die Art des Arbeitsplatzes (Arbeitsbereich/Kostenstelle), an dem ein Beschäftigter tätig ist. Mit diesen Informationen lassen sich erste Auffälligkeiten im betrieblichen Krankheitsgeschehen ermitteln.

Vergleiche der Arbeitsunfähigkeitszeiten und häufigsten Krankheitsarten mit Durchschnittswerten der Branche sowie betriebsintern zwischen verschiedenen Tätigkeitsbereichen tragen dazu bei, Problemzonen herauszufiltern, die als Ausgangspunkt gesundheitsbezogener Aktivitäten im Betrieb dienen können. Ein interner Gesundheitsbericht kann darüber Klarheit schaffen, ob bestimmte Mitarbeitergruppen oder Abteilungen besonders von Krankheit betroffen sind. Unternehmen können sich auch mit anderen Firmen daraufhin vergleichen, ob bei ihnen z. B. Krankheitsfälle länger dauern.

Ein aktuelles Problem bei der Nutzung von Gesundheitsberichten liegt in der oft sehr hete­roge­nen Krankenversicherungsstruktur der Betriebe. Seitdem es einfacher möglich ist, die Kasse zu wechseln, ist es immer seltener geworden, dass die Mehr­heit der Beschäftigten in nur einer oder zwei Kassen versichert ist. Gemeinsame Gesundheitsberichte lassen sich zwar durch dritte (wissenschaftliche) Institutionen erstellen, sind aber aufwendig. Man ist auf das Wohlwollen der Krankenkassen angewie­sen, da für das Zusammenführen der Angaben Rohdaten benötigt werden, die Berichte aber normalerweise auf alters- und geschlechtsstandardisierten Daten beruhen.

Die augenblickliche Situation ist nicht zufriedenstellend und erweist sich als umso schwerer, je kleiner der Betrieb ist, da dann die Krankheits­arten nicht ausge­wertet werden, sondern nur die Höhe des Krankenstandes ausgewiesen wird, den auch die Personalabteilung ermitteln kann.

Es wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob sich der Aufwand lohnt, einen Gesundheitsbericht auf Grundlage der Krankenkassendaten zu erstellen, oder ob es besser ist, auf einen solchen zu verzichten, da die Aussagekraft zu gering ist.

Um den Gesundheitszustand einer Belegschaft angemessen zu erfassen, ist also die Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten allein nicht ausreichend. Die Gesundheit der Beschäftigten kann beeinträchtigt sein, obwohl sie weiterhin zur Arbeit kommen. Hinweise auf Arbeitsbereiche mit hohen Krankenständen lassen noch nicht erkennen, welche Belastungsfaktoren dafür ausschlaggebend sind. Deshalb ist es nützlich, möglichst viele Informationen zusammenzuführen:

  • Zahlen zu Fluktuation und Fehlzeiten
  • Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
  • Auflistung aller im Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe
  • vorhandene Messprotokolle (z. B. Lärm- und Raumklimamessungen)
  • Ergebnisse betriebsärztlicher Untersuchungen
  • Erkenntnisse aus Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbeobachtungen
  • Erkenntnisse von Berufsgenossenschaften

Die Daten sollten regelmäßig erfasst und ausgewertet werden, um den Gesundheitsbericht fortzuschreiben. Er dient dem Arbeitskreis Gesundheit als Entscheidungsgrundlage und Basis für eine kontinuierliche Bewertung der betrieblichen Gesundheitspolitik.

Gerade unter präventiven Aspekten ist es sinnvoll, durch Mitarbeiterbefragungen Gesundheitsbeschwerden und als belastend empfundene Arbeitsbedingungen zu erfassen. Die von Krankenkassen erstellten Analysen und Berichte stellen ein Hilfsmittel zur genaueren Problemerkundung dar, jedoch noch keine ganzheitliche Lösung. Dazu sind feinere Analyseschritte notwendig, wie sie beispielsweise ein Gesundheitszirkel leistet.

 

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