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Nahrungsergänzungsmittel und Recht

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln um Lebensmittel, die auch im entsprechenden Gesetzestext so verankert sind. Innerhalb des Lebensmittelrechts gibt es eine spezielle Verordnung, die Zusammensetzung und Gehalt von Nahrungsergänzungen regelt, die so genannte Nahrungsergänzungsmittelverordnung, abgekürzt NemV. § 1 des NemV beschreibt exakt, was unter einem Nahrungs­ergänzungsmittel konkret zu verstehen ist:

„Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen (Zweckbestimmung), aus Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in konzentrierter Form vorliegen (Zusammensetzung) und in dosierter Form zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden (Darreichungsform).“

Quelle: http://www.bll.de/themen/nahrungsergaenzungsmittel/ergaenzungsmittel.html

Da es sich rechtlich um Lebensmittel handelt, müssen Nahrungsergänzungen in Deutschland auch so gekennzeichnet und behandelt werden. Sowohl was das Inverkehrbringen als auch Verkauf und Vermarktung betrifft. Nahrungsergänzungsmittel müssen jedoch auch immer als solche gekennzeichnet werden und folgende weitere Hinweise auf der Verpackung führen:

„Es muss darauf hingewiesen werden, dass die angegebene tägliche Zufuhrmenge nicht überschritten werden darf, dass Nahrungsergänzungen kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind und dass die Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.“

Quelle:http://www.bll.de/themen/nahrungsergaenzungsmittel/ergaenzungsmittel.html

Die Angst, bei Nahrungsergänzungen handele es sich um medikamentenähnliche Substanzen oder gar um Drogen, ist unbegründet, da derartige Substanzen in Deutschland natürlich nicht als Lebensmittel frei verkauft werden dürfen.

Neben Nahrungsergänzungsmitteln werden in Deutschland zudem diätetische Lebensmittel angeboten und vertrieben. Diätetische Lebensmittel dienen dazu, den Bedarf an bestimmten Nährstoffen für vordefinierte Personengruppen zu erfüllen. Dabei müssen diätetische Lebensmittel sich maßgeblich von herkömmlichen Lebensmitteln unterscheiden und zudem der Erfüllung eines oder mehrerer bestimmter Ernährungszwecke dienen. Der typische Einsatz von diätetischen Lebensmitteln sind Kinder- und Säuglingsnahrung, aber auch spezielle Formulierungen für Diabetiker oder Übergewichtige, beispielsweise zur Gewichtsreduktion. Wie derartige diätetische Lebensmittel zusammengesetzt sein müssen, ist streng rechtlich vorgeschrieben und darf nicht willkürlich verändert werden.

 

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