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Nahrungsergänzungsmittel und Doping

Im Hochleistungssport stellt sich oft die Frage wo Nahrungsergänzung aufhört und wo Doping anfängt.

Wer diesbezüglich auf Nummer sicher gehen möchte, der orientiert sich bei der Auswahl und Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln an der Kölner Liste®.

„Auf der Kölner Liste® sind Nahrungsergänzungsmittel, die auf bestimmte Dopingsubstanzen getestet wurden. Wer Produkte von der Kölner Liste® zu sich nimmt, minimiert das Risiko, in eine Dopingfalle zu tappen“, so die Aussagen auf der Startseite von www.koelnerliste.com. Und tatsächlich ist diese Liste, welche in Zusammenarbeit mit der Deutschen Sporthochschule in Köln erstellt wurde, ein international angesehenes Medium, welches von Sportlern aller Leistungsklassen genutzt wird, um das Risiko zu minimieren, verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel zuzuführen. Denn sämtliche Nahrungsergänzungen, welche auf dieser besagten Liste zu finden sind, wurden durch IOC-geförderte Studien auf vordefinierte Dopingsubstanzen kontrolliert, welche in den jeweiligen Berichten ersichtlich sind. Diese Untersuchungen sind entsprechend strikt. Nahrungsergänzungen dieser Liste können also demnach als sicher für die Athleten gelten, stellen jedoch keine generelle Empfehlung dar.

Der generelle Unterschied zwischen Nahrungsergänzungen und Doping liegt vor allem auch in der rechtlichen Handhabung. Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Lebens- und Futtermittelgesetz und laufen entsprechend unter der Begriffsdefinition der Lebensmittel, während es sich bei Doping um Substanzen und Wirkstoffe handelt, welche dem Arzneimittelgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz untergeordnet sind. Hierzu gehören beispielsweise leistungssteigernde und/oder hormonelle Substanzen und Medikamente.

Nahrungsergänzungen hingegen dienen der Ergänzung der Ernährung mit Substanzen, die in der herkömmlichen Ernährung ebenfalls zu finden sind.

Es muss jedoch ergänzt werden, dass fälschlich deklarierte Nahrungsergänzungsmittel, die oftmals illegale Substanzen enthalten, über das Internet vertrieben werden. Dabei handelt es sich meist um Produkte, welche Dopingsubstanzen oder Arzneimittel enthalten und durch eine fehlerhafte Deklaration getarnt sind, um so in den Handel zu gelangen. Dies kann jedoch nicht als Regelfall gelten. Auf einen Kauf fragwürdiger Ergänzungen sollte verzichtet werden.

 

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