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Kapitaldeckung

Ein Verfahren zur Finanzierung von Versicherungen. Beim Kapitaldeckungsverfahren werden – im Gegensatz zur Umlagefinanzierung – Versicherungsbeiträge in dem Umfang, in dem sie nicht zur Schadensdeckung verwendet werden, regelmäßig angelegt, so dass später die jeweils fällig werdenden Ansprüche der Versicherten durch die Erträge der angelegten Beiträge und die angelegten Beiträge selbst abgedeckt sind.

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