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Health Claims

Seit dem 14. Dezember 2012 ist die Health Claims Verordnung in Kraft, welche klar regelt, welche gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel gemacht werden dürfen.

Sämtliche Wirkungsaussagen, welche nicht diesen Claims entsprechen, sind rechtlich nicht zulässig. Unter der Webadresse www.health-claims-verordnung.de können die bisher zugelassenen Health Claims eingesehen werden.

Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ist für die wissenschaftliche Bewertung der Anträge zuständig, die Genehmigung erfolgt durch die Europäische Kommission.

Bei zugelassenen Health Claims unterscheidet man 2 Varianten:

Health Claim Typ A

soll Angaben zur funktionellen Bedeutung eines Lebensmittels oder Wirkstoff hervorheben. Beispiele:

  • Kalzium erhöht die Knochendichte.“
  • Omega 3-Fettsäuren senken den Blutcholesterinspiegel.“
  • „Probiotische Joghurtbakterien stärken das Immunsystem.“

Health Claim Typ B

Hier dürfen Angaben zur krankheitsrisikoverhütenden Wirkung eines Lebensmittels oder eines Wirkstoffs gemacht werden. Beispiel:

  • Eine ausreichende Menge Kalzium kann dazu beitragen, das Risiko für Osteoporose im Alter zu senken.“

Viele Nahrungsergänzungsmittel werden mit Hinweisen auf eine unterstützende Wirkung bei der Gewichtreduktion beworben. Auch diese Behauptungen fallen unter die Health Claims Verordnung und müssen zugelassen werden.

Generell verboten sind Aussagen über die Höhe und Dauer einer Gewichtsabnahme, z. B. „10 Kilo weg in nur einem Monat“.

 

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