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DIN SPEC 91020

Vertreter von Verbänden, Berufsgenossenschaften, Behörden, Krankenkassen, Universitäten, Kliniken, Dienstleistern und Unternehmensberatern haben ein Dokument geschaffen, welches die bisher vorhandenen Beschreibungen und Standards (Social Capital und Occupational Health Standard (SCOHS), B.A.D. Entwurf für ein BGM, Kriterienkatalog der TÜV Nord Gruppe, Entwurf der Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen mbH (DQS)) vereint: Die DIN SPEC 91020 ist also die Spezifikation zum BGM.

Sie klärt den BGM-Anwendungsbereich und gibt Definitionen relevanter gesundheitsbezogener Begriffe und Zusammenhänge vor (vgl. DIN Deutsches Institut für Normung e.V.). Darüber hinaus klärt sie den Anwendungsbereich des BGM und macht deutlich, wie ein BGM-System aussehen sollte. Hierbei wird neben den Prozessen und Strukturen auch das Führungsverhalten berücksichtigt. Geklärt werden Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse im BGM.

Auf die konkrete Umsetzung des BGM geht die Spezifikation ebenfalls kurz ein: Die Planung, Festlegung von Zielen, Ressourcenbereitstellung, Bedarfsermittlung, Kommunikation sowie Dokumentation und Evaluation des BGM-Ablaufs wird erwähnt. Anzumerken ist, dass die DIN allgemein genug bleibt, damit unterschiedlichste Organisationen einen Nutzen von ihr haben.

Angestrebt wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, in dem eine stärkere Mitarbeiterorientierung im Unternehmen entstehen soll.

Die DIN SPEC 91020 definiert BGM als systematische und nachhaltige Schaffung und Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen, einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem gesundheitsbewussten Verhalten. Das BGM bezieht sich dabei auf die Gesundheitsförderung als freiwillige Unternehmensleistung und nimmt Bezug auf den gesetzlich geregelten Arbeitsschutz und auf das ebenfalls gesetzlich geregelte Eingliederungsmanagement. Schnittmenge zwischen Arbeitsschutz und BGM-Maßnahmen ist also das Arbeitsschutzgesetz mit seinen verpflichtenden Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen und Durchführungsverordnungen.

 

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