Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das Meister-BAföG zu erhalten?

Wer das Meister-BAföG erhält und für welche Maßnahmen es gewährt wird, ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geregelt. Keinen Einfluss auf die Erfüllung der Voraussetzungen haben Alter, Einkommen und Vermögen.

Nachweisen musst du stattdessen, dass du über eine durch das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufspraxis verfügst oder eine vergleichbare Qualifikation mitbringst. Die Aufstiegsfortbildung muss zudem auf einem höheren Niveau liegen als dein aktueller Qualifizierungsgrad und mindestens 400 Unterrichtsstunden enthalten, für Abschlüsse der ersten Fortbildungsstufe reichen 200 Stunden. Berufliche Aufstiegsfortbildungen in Teilzeitform müssen mindestens 18 Stunden im Monat umfassen und dürfen nicht länger als vier Jahre dauern.