Muss das Meister-BAföG zurückgezahlt werden?

Der Zuschuss, der durch Bund und Länder vergeben wird, muss nicht zurückgezahlt werden.

Anders sieht dies beim Darlehen der KfW aus. Deren Rückzahlung muss nach Beendigung der beruflichen Aufstiegsfortbildung innerhalb von zehn Jahren erfolgen. Hast du die Fortbildungsprüfung erfolgreich abgelegt, besteht die Möglichkeit, einen Erlass auf den zurückzuzahlenden Betrag zu erhalten, der 50 % des Darlehensbetrags umfasst.

Machst du dich nach der bestandenen Prüfung selbstständig oder übernimmst ein Unternehmen und beschäftigst mindestens einen Auszubildenden oder Arbeitnehmer, wird der Kreditbetrag sogar vollständig erlassen. Darüber hinaus haben Geringverdienende, Eltern oder Menschen, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern, ebenfalls die Option, eine Stundung oder einen Erlass der Rückzahlung zu erhalten.