Kann ich eine Prüfung wiederholen?

Eine erstmalig nicht bestandene Prüfung kann zweimal, innerhalb der Frist von 12 Monaten, wiederholt werden. Entsprechende Zusatzgebühren für die Wiederholungsprüfung (siehe Gebührenordnung) sind im Vorfeld zu begleichen.
Die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung ist nicht zulässig.

Ausführliche Informationen findest du in unserer aktuellen Prüfungsordnung sowie der Gebührenordnung.