Im Rahmen meiner Ausbildung muss ich einen Nachweis über einen "Erste-Hilfe-Schein" einreichen. Was benötige ich genau?

Bei Ausbildungen wie z. B. Fitnesstrainer B-Lizenz oder Fitnesstrainer A-Lizenz ist der Nachweis eines gültigen "Erste-Hilfe-Scheins" einzureichen. Dieser kann direkt im Online Campus hochgeladen werden.

Anforderungen an den "Erste-Hilfe-Schein":

  1. nicht älter als 2 Jahre
  2. mindestens 8 UE - dieser Schein wird gelegentlich auch "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" genannt

Der Nachweis kann bis 12 Monate nach Abschluss deiner Ausbildung nachgereicht werden.

Bei Fragen steht dir unsere Studienbetreuung gerne zur Verfügung.