Im Rahmen meiner Ausbildung muss ich einen Nachweis über einen "Erste-Hilfe-Schein" einreichen. Was benötige ich genau?
Bei Ausbildungen wie z. B. Fitnesstrainer B-Lizenz oder Fitnesstrainer A-Lizenz ist der Nachweis eines gültigen "Erste-Hilfe-Scheins" einzureichen. Dieser kann direkt im Online Campus hochgeladen werden.
Anforderungen an den "Erste-Hilfe-Schein":
- nicht älter als 2 Jahre
- mindestens 8 UE - dieser Schein wird gelegentlich auch "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" genannt
Der Nachweis kann bis 12 Monate nach Abschluss deiner Ausbildung nachgereicht werden.
Bei Fragen steht dir unsere Studienbetreuung gerne zur Verfügung.