Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) verfolgt das Ziel, Behindertensport als Mittel der gesellschaftlichen Integration und Rehabilitation einzusetzen und zu fördern. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderung sollen die Möglichkeit bekommen, im Prozess der Rehabilitation, an qualifizierten, medizinisch begleiteten Sportangeboten, sowohl in Form von Leistungssport als auch zum Zweck der Gesundheitsförderung, teilzunehmen. Somit liegen die Aufgaben des DBS wesentlich in der fürsorglichen und gesellschaftlichen Arbeit. Er fördert Sport- und Freizeitstätten, veröffentlicht Fachliteratur, fördert den Leistungssport von Menschen mit Handicap in Deutschland, unterhält und überwacht Einrichtungen, Sportgruppen sowie deren Übungsleiter in Hinblick auf die in der Satzung festgeschriebenen Ziele.
Ein wichtiges Aufgabenfeld des Deutschen Behindertensportverbandes ist der Rehabilitationssport, der in erster Linie für von Behinderung bedrohten Menschen sowie für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen in Betracht kommt. Grundlage für die gesetzlich definierte und von den gesetzlichen Trägern unterstützte Leistung "Rehabilitationssport" bildet der frühere §44 (heute das Sozialgesetzbuch IX §64). Der Rehabilitationssport hat das Ziel, die körperliche Leistungsfähigkeit (Kraft, Ausdauer, Flexibilität, Koordination) von Behinderten zu verbessern und das Selbstbewusstsein zu steigern. Der Begriff "Behinderung" im Sinne von §44 umfasst in Deutschland auch Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder Multiple Sklerose. Langfristig soll der Sport die Behinderten, von Behinderung bedrohte Personen und chronisch Kranke für die eigene Gesundheitsfürsorge sensibilisieren und zu eigenverantwortlichem, selbstständigem Training motivieren.
Typische Sportarten im Rahmen des Rehabilitationssports sind Schwimmen, Leichtathletik, Gymnastik und Bewegungsspiele in Gruppen. Der Leistungsumfang deutscher Krankenkassen, der Unfall- oder Rentenversicherungsträger für Behindertensport beträgt in aller Regel pro Teilnehmer 50 Übungseinheiten, während derer die Zielsetzungen des Rehabilitationssports erreicht werden sollen. Eine indikationsgerechte Verordnung gemäß §44 sowie ein Formular für die Krankenkasse stellt der behandelnde Arzt aus. Diese müssen vom Patienten bei der zuständigen Krankenkasse, der Unfallversicherung oder der Rentenversicherung eingereicht werden. Nach der Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Sport in einem Verein, dessen Ausstattung und Aktionsweise den Richtlinien deutscher Behindertensportvereine gemäß den Festlegungen des DBS entsprechen.
Vorteile und Vergütung von Übungsleitern mit Übungsleiter-Lizenz gemäß den Richtlinien deutscher Rehabilitationssportvereine
Anbieter von Leistungssport für Menschen mit körperlichen oder seelischen Einschränkungen, Rehabilitations- und Behindertensport sind in Deutschland in aller Regel Sportvereine. Aber auch Gesundheitseinrichtungen und Fitnessstudios können diesen Sport anbieten, sofern die Einrichtung durch den Behindertensportverband des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist. Die Vergütung der Übungseinheiten erfolgt durch den zuständigen Leistungsträger für den gesamten Zeitraum, der in aller Regel 18 Monate für 50 Übungseinheiten beträgt. Die Abrechnung übernimmt der Sportverein bzw. die zertifizierte Einrichtung. Für den Teilnehmer selbst ist der Rehabilitationssport kostenlos.
Mit erfolgreichem Abschluss eines Sonderlehrganges zur Erlangung einer Übungsleiterlizenz im Behinderten- und Rehabilitationssport erlangst du die Berechtigung in einer, vom Behindertensportverband nach §44 anerkannten Einrichtung Rehasport anzubieten. Durch deine Vorqualifikation an der Academy of Sports zum Fitnesstrainer A-Lizenz oder Fachtrainer für Sportrehabilitation (in Verbindung mit der Fitnesstrainer A-Lizenz) kannst du an einem verkürzten Kompaktlehrgang zum Übungsleiter B Rehasport teilnehmen.
Einige Lerneinheiten des DBS-Sonderlehrgangs bestehen aus Selbststudium und eigenverantwortlicher Lernerfolgskontrolle. Für die spätere Lizenzausstellung ist jedoch auch die vollständige Teilnahme an festgelegten Präsenztagen Voraussetzung.
Da der Sonderlehrgang den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes entspricht, besitzt das erworbene Zertifikat in allen Bundesländern Deutschlands Gültigkeit.